Bedingungen für die Nutzung der commumee Eventsoftware

Stand: 24.05.2018

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Die Eventmanagement-Software commumee bietet ihren Nutzern die Möglichkeit, im Rahmen privater oder gewerblicher Tätigkeit Veranstaltungen, Seminare, virtuelle Veranstaltungen usw. (nachfolgend „Veranstaltungen“ genannt) zu planen, zu organisieren, Teilnehmer für Veranstaltungen zu registrieren sowie Eintrittskarten und ggf. weitere Produkte/Dienstleistungen zu verkaufen (der veranstaltende Nutzer wird nachfolgend als „Veranstalter“ bezeichnet). commumee bietet ggf. Veranstaltern und Nutzern weitere Dienstleistungen an.

Auf der anderen Seite bietet commumee seinen Nutzern die Möglichkeit, an den vorher bezeichneten Veranstaltungen teilzunehmen, Eintrittskarten und ggf. weitere Produkte/Dienstleistungen käuflich zu erwerben (der teilnehmende Nutzer wird nachfolgend als „Teilnehmer“ bezeichnet.

Mit der commumeeID bietet commumee Veranstaltern und Nutzern einen persönlichen Zugang zu allen Funktionen von commumee. Einmal erstellt sind Events, persönliche Daten und alle Informationen verknüpft und ermöglichen neben der einfachen Anmeldung zu Veranstaltungen, auch das Erstellen und Verwalten von eigenen Veranstaltungen.

  1. Nutzungsvoraussetzungen, Vertragsschluss und Zusicherungen bei Vertragsschluss

1.1 Die vertragliche Bindung in Bezug auf Veranstaltungen und den Verkauf bzw. Kauf von Eintrittskarten kommt ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer zu Stande. commumee tritt insoweit ausschließlich als gewerblicher Vertreter auf, der im Namen und auf Rechnung des Veranstalters handelt und in dessen Auftrag den Kaufvertrag abwickelt. Aus diesem Grunde haftet commumee auch insbesondere nicht für eine Insolvenz des Veranstalters, einen Ausfall einer Veranstaltung oder sonstige Probleme mit dem Ablauf der Veranstaltung.

1.2 Es ist alleinige Verantwortung des Veranstalters, Informationen über die jeweilige Veranstaltung, Anzahl der verfügbaren Eintrittskarten, Preise, sowie sonstige Informationen zur Veranstaltung einzustellen und aktuell zu halten. commumee hat auf diese Einstellungen keinen Einfluss. Auch die Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Einstellungen und Angaben obliegt alleine dem Veranstalter.

1.3 Für Veranstaltungen können möglicherweise zusätzliche Geschäftsbedingungen und ergänzende Regelungen des jeweiligen Veranstalters gelten. Auf solche Geschäftsbedingungen und ergänzende Regelungen hat commumee keinen Einfluss.

1.4 Angebot und Annahme

Mit dem Hochladen des Eintrittskarten-Angebots unter Angabe der verfügbaren Eintrittskarten, der Eintrittspreise, des Veranstaltungs-Datums oder -Zeitraums, sowie den möglichen Zahlungsmethoden gibt der Veranstalter ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrags ab. Der Teilnehmer nimmt das Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem er in der jeweiligen Bestellmaske auf den Button „jetzt kostenpflichtig buchen“ oder „jetzt buchen“ (letztere Option wird nur bei kostenlosen Veranstaltungen angezeigt) klickt. Eine wirksame Annahme des Angebotes durch den Teilnehmer setzt voraus, dass der Teilnehmer alle vom Veranstalter als Pflichtfelder gekennzeichneten Felder ausgefüllt hat. Der Teilnehmer erhält unverzüglich nach Vertragsschluss eine Bestätigung per E-Mail über den Abschluss des Kaufvertrages. Wenn der Teilnehmer keine solche Bestätigung per E-Mail erhält oder nicht rechtzeitig, ist der Teilnehmer verpflichtet, dies commumee unverzüglich unter der E-Mail -Adresse info@commumee.de mitzuteilen.

1.5 commumee ist berechtigt, eine Bestellung des Teilnehmers zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Teilnehmer gegen Bedingungen verstößt, die vom Veranstalter oder von commumee im Rahmen des Vorverkaufs aufgestellt worden sind, oder versucht diese zu umgehen. Die Erklärung der Stornierung bzw. des Rücktritts kann auch konkludent durch Erstattung des gezahlten Betrages durch den Veranstalter erfolgen. Keine Anwendung findet §350 BGB.

1.6 Der Veranstalter ist damit einverstanden, dass commumee Rechnungen an Teilnehmer ausschließlich in elektronischer Form versendet.

1.7 Der Verbraucher nimmt zur Kenntnis, dass commumee nicht als Zahlungsdienstleister auftritt. Auf Zahlungsvorgänge zwischen Veranstalter und Teilnehmer hat commumee keinerlei Einfluss.

  1. Widerrufsrecht für Verbraucher

Ausschluss bzw. Erlöschen des Widerrufsrechts

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bzw. das Widerrufsrecht für Verbraucher kann vorzeitig erlöschen bei den nachfolgend genannten Verträgen:

Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Im Übrigen gilt für Verträge mit Verbrauchern das folgende:


Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung und Muster Widerrufsformular

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

commumee UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Franz-Joseph-Straße 11
80801 München

E-Mail: info@commumee.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ein Muster Widerrufsformular liegt hier für Sie zum Download als PDF-Datei bereit.

Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht, sofern Sie bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in überwiegender Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und Sie deshalb als Unternehmer anzusehen sind (§ 14 BGB).
Das Widerrufsrecht gegenüber commumee gilt nicht hinsichtlich solcher Verträge, die nicht zwischen Ihnen und commumee, sondern zwischen Ihnen und einem Dritten zu Stande kommen. Etwaige Widerrufsrechte können diesbezüglich nur gegenüber dem Dritten geltend gemacht werden. Deshalb besteht hinsichtlich des Kaufs von Eintrittskarten im Rahmen der Veranstaltungsplattform gegenüber commumee kein Widerrufsrecht.

Weitere wichtige Hinweise

Sie stimmen ausdrücklich zu, dass wir vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen.


Widerrufsrecht bei Verträgen mit Unternehmern

Das Widerrufsrecht besteht nicht, sofern Sie bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in überwiegender Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und Sie deshalb als Unternehmer anzusehen sind (§ 14 BGB).
Das Widerrufsrecht gegenüber commumee gilt nicht hinsichtlich solcher Verträge, die nicht zwischen Ihnen und commumee, sondern zwischen Ihnen und einem Dritten zu Stande kommen. Etwaige Widerrufsrechte können diesbezüglich nur gegenüber dem Dritten geltend gemacht werden. Deshalb besteht hinsichtlich des Kaufs von Eintrittskarten im Rahmen der Veranstaltungsplattform gegenüber commumee kein Widerrufsrecht.

  1. Nutzerpflichten und besondere Bestimmungen für Teilnehmer und Veranstalter

3.1 Versand, Verlust und Reklamation der Tickets

(a) Unmittelbar nach der Bestellung versendet commumee ein gekauftes Ticket an die vom Teilnehmer bei der Bestellung angegebene elektronische Adresse, sofern nicht anders vereinbart (z. B. Hinterlegung der Eintrittskarte am Veranstaltungsort).

(b) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Richtigkeit der an Ihn versandten Eintrittskarten selbst zu überprüfen, um eine eventuell notwendige Ersatzlieferung durch commumee rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn zu ermöglichen.

(c) Elektronische Eintrittskarten können vom Teilnehmer durch das Anlegen einer commumeeID im Portal von commumee jederzeit nochmals angefordert bzw. als Datei heruntergeladen werden.

(d) Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die vom Veranstalter genannten Preise für Eintrittskarten oder sonstige Dienstleistungen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sofort zur Zahlung fällig sind.

(e) Der Teilnehmer bzw. Nutzer gestattet es ausdrücklich, dass commumee zur Bereitstellung, Ausführung und Abwicklung des Vertrages bzw. seiner Dienste auf Dienstleistungen von Subunternehmen zurückgreifen kann. Sofern Subunternehmer als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO tätig werden, verpflichtet sich commumee die entsprechenden datenschutzrechtlichen Vereinbarungen mit Subunternehmern zu treffen.

3.2 Rückgabe von Tickets, Erstattung des Kaufpreises

(a) Wird eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben, so bestimmt sich das Recht des Teilnehmers ein schon gekauftes Ticket zurückzugeben nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Vereinbarungen, die der Teilnehmer mit dem Veranstalter getroffen hat.

(b) Die Rückabwicklung von Zahlungen obliegt alleinig dem Veranstalter. commumee tritt nicht als Zahlungsdienstleister auf und hat auf die Zahlungen zwischen Teilnehmer und Veranstalter keinerlei Einfluss.

Bestimmungen für Veranstalter

3.3 Allgemeine Anforderungen

(a) Der Veranstalter ist verpflichtet, Teilnehmer auf ein eventuell bestehendes Widerrufs- bzw. Rückgaberecht hinzuweisen und entsprechend ordnungsgemäß zu belehren. Sofern eine gesetzliche Pflicht zur Verfügbarmachung von Geschäftsbedingungen besteht, so ist der Veranstalter auch dazu verpflichtet.

(b) Wenn eine Veranstaltung verschoben, abgesagt oder hinsichtlich Datum, Uhrzeit, Veranstaltungsort oder sonstigen wesentlichen Faktoren verändert wird, verpflichtet sich der Veranstalter dies über die Eventeinstellungen in commumee unverzüglich zu ändern und solchen Teilnehmern, die bereits Eintrittskarten erworben haben, diese Änderungen aktiv mitzuteilen.

(c) Der Veranstalter versichert, dass er zum Abschluss dieser Vereinbarung berechtigt ist, einschließlich der Befugnis, commumee nach Maßgabe dieser AGB mit der Vermittlung und dem Verkauf von Eintrittskarten zu beauftragen.

(d) Der Veranstalter versichert, dass er das Recht hat, die über commumee angebotenen Veranstaltungen durchzuführen und zu vermarkten, sowie ggf. geschützte Marken und Warenzeichen zu verwenden.

(e) Der Veranstalter versichert commumee, dass keine Vereinbarungen mit anderen Parteien bestehen, die einer Nutzung von commumee nach Maßgabe dieser AGB entgegenstehen.

(f) Der Veranstaltert versichert, dass nach seiner Kenntnis keine eine Durchführung der Veranstaltung hindernder Grund vorliegt.

(g) Der Veranstalter verpflichtet sich, commumee auf Anforderung die in den Absätzen (c), (d), (e) und (f) genannten Voraussetzungen nachzuweisen.

(h) Der Veranstalter beauftragt und bevollmächtigt commumee hiermit, für die Dauer der Laufzeit dieses Vertrages als Vertreter im Namen und auf Rechnung des Veranstalters der Öffentlichkeit die Eintrittskarten für die Veranstaltung, welche er über commumee plant oder in anderer Weise darbietet, den Kauf von Eintrittskarten zu dieser Veranstaltung über commumee zu vermitteln und zu versenden. Darüber hinaus beauftragt der Veranstalter commumee den Teilnehmern ggf. elektronische Rechnungen per E-Mail zuzustellen und dies in seinem Namen und für seine Rechnung zu tun.

(i) Die Abführung der Umsatzsteuer oder sonstiger anfallender Steuern und Abgaben aus Eintrittskartenverkäufen obliegt alleine dem Veranstalter.

(j) Der Veranstalter gestattet es ausdrücklich, dass commumee zur Bereitstellung, Ausführung und Abwicklung des Vertrages bzw. seiner Dienste auf Dienstleistungen von Subunternehmen zurückgreifen kann. Sofern Subunternehmer als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO tätig werden, verpflichtet sich commumee die entsprechenden datenschutzrechtlichen Vereinbarungen mit Subunternehmern zu treffen.

3.4 Ticketpreise und Entgelte

(a) Der Veranstalter bestimmt den Preis für Eintrittskarten nach freiem Ermessen.

(b) Der Veranstalter nimmt die auf der commumee Website genannten Preise für die Nutzung von commumee zur Kenntnis und akzeptiert diese.

(c) Einzige Bezugsgröße für die Berechnung von Entgelten ist die Anzahl der über commumee verkauften Eintrittskarten. Ein Eintrittskarten gilt dann als verkauft, wenn der Teilnehmer den Kaufvertrag mit dem Klicken auf den Butten „jetzt kostenpflichtig buchen“ oder „jetzt buchen“ (letztgenannte Option nur bei kostenfreien Eintrittskarten) bestätigt.

(d) Vom Veranstalter stornierte Tickets gelten nach Maßgabe dieser AGB als verkaufte Tickets.

(e) Wird eine missbräuchliche Nutzung (z.B. massenhafte Spaßkäufe, Käufe mit offensichtlich falschen Namen oder Daten usw.) durch den Veranstalter festgestellt, so hat er dies commumee unverzüglich zu melden. Tickets, die durch missbräuchliche Nutzung ausgestellt worden sind, werden von commumee für den Veranstalter kostenfrei storniert. Die Feststellung einer missbräuchlichen Nutzung liegt alleine im Ermessen von commumee.

(f) Wird eine Veranstaltung aus Gründen, die commumee nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung gebracht, so fallen die Entgelte für die durch commumee erbrachten Leistungen trotzdem an.

(g) Weitere Entgelte fallen gemäß der jeweils gültigen Preisliste insbesondere für zusätzliche Dienstleistungen und Produkte an.

(h) Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise für Dienstleistungen und Produkte von commumee zzgl. Der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

3.5 Rückabwicklung

(a) Im Falle einer Absage der Veranstaltung ist alleine der Veranstalter für die Rückabwicklung des Kaufvertrages zuständig. commumee hat keinerlei Einfluss auf die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Dies gilt auch für den Fall einer sonstigen Veranstaltungsänderung durch die der Teilnehmer Eintrittskarten berechtigter Weise zurückgeben kann.

(b) Regelungen zur Rückerstattung von bereits bezahlten Eintrittskarten obliegen unabhängig vom Grund der Rückerstattung alleine dem Veranstalter. commumee hat darauf keinerlei Einfluss.

(c) Sofern commumee dazu gesetzlich verpflichtet ist, verpflichtet sich commumee den Widerruf des Kaufvertrages, der über commumee vermittelt wurde, im Namen und im Auftrag des Veranstalters durchzuführen.

(d) Weiterhin kann der Veranstalter commumee beauftragen, die Rückabwicklung seiner Veranstaltung unter Ausschluss der Rückzahlung des Kaufpreises durchzuführen. Diese Rückabwicklung wird mit 100,- EUR für Veranstaltungen bis zu 100 Teilnehmern berechnet und mit 1,- EUR pro weiterem Teilnehmer.

3.6 Missbrauch

(a) Der Veranstalter ist verpflichtet missbräuchliche Nutzung (z.B. massenhaften Spaßkäufe, Käufe mit offensichtlich falschen Angaben usw.) unverzüglich commumee zu melden. Weiterhin obliegt es dem Veranstalter seiner Veranstaltungen regelmäßig auf derartige Vorkommnisse zu überprüfen.

(b) Hat commumee den Verdacht, dass Dienstleistungen und Produkte von commumee durch den Veranstalter missbräuchlich genutzt werden, hat commumee das Recht den Verkauf von Eintrittskarten ohne vorherige Ankündigung zu unterbinden und die weitere Nutzung von commumee zu verbieten. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere dann vor, wenn

– im Vorfeld der Veranstaltung bekannt wird, dass die Veranstaltung nicht oder nicht wie den Teilnehmern gegenüber angekündigt stattfinden soll

– gesetzeswidrige oder sittenwidrige Veranstaltungen durchgeführt werden sollen

– es Informationen gibt, die darauf hinweisen, dass der Veranstalter nicht berechtigt ist die jeweilige Veranstaltung durchzuführen, Eintrittskarten dafür zu verkaufen, oder zu vermarkten

Nach Unterbindung des Verkaufs von Eintrittskarten oder des Verbots der Nutzung von commumee wegen den vorgenannten oder vergleichbaren Gründen, wird commumee den Veranstalter innerhalb von sieben Werktagen über die Maßnahme informieren. Der Veranstalter hat daraufhin 30 Tage ab Absenden der Information durch commumee Zeit, den Verdacht auszuräumen. Sollte dem Veranstalter dies nicht gelingen, behält sich commumee das Recht vor, alle bereits gekauften Eintrittskarten zu stornieren und dem Veranstalter darüber einen weiteren Hinweis zu senden. Es obliegt alleine dem Veranstalter bereits bezahlte Beträge an die Teilnehmer zurückzuzahlen.

  1. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Bestimmungen für Veranstalter

4.1 Der Veranstalter nimmt zur Kenntnis, dass über commumee getätigte Verkäufe einzig per Rechnung bezahlt werden können.

4.2 Dem Veranstalter ist sich darüber bewusst, dass bei bestimmten Zahlungsarten (z.B. Kauf auf Rechnung oder Vorkasse) das Risiko eines Zahlungsausfalls durch den Teilnehmer besteht. Inkasso obliegt alleine dem Veranstalter.

4.3. Der Veranstalter akzeptiert, dass ihm Abrechnungen und Rechnungen für die Nutzung von commumee per E-Mail zugesandt werden.

4.4 Die vom Veranstalter für die Nutzung von commumee zu zahlenden Entgelte werden mit dem Zeitpunkt des Beginns der Veranstaltung zur Zahlung fällig und sind längstens innerhalb von 14 Tagen an commumee zu zahlen. Mit Beginn des 15. Tages nach Absenden der Rechnung durch commumee befindet sich der Veranstalter in Zahlungsverzug.

4.5 Für einen Zahlungsverzug von bis zu 14 Tagen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- EUR erhoben. Für einen Zahlungsverzug von 15 oder mehr Tagen wird eine Bearbeitungsgebühr von 75,- EUR erhoben. Diese Gebühren sind mit dem Zeitpunkt des Eintritts des Zahlungsverzuges sofort zur Zahlung fällig.

4.6 Der Veranstalter akzeptiert, dass commumee ggf. Dritte mit dem Einzug von fälligen und noch nicht fälligen Forderungen beauftragt. Darüber hinaus erklärt der Veranstalter sein Einverständnis darüber, dass zu diesem Zwecke seine Daten an Dritte weitergegeben werden und ggf. dort gespeichert werden.

4.7 Der Veranstalter ist verpflichtet Einwendungen gegen die von commumee gestellten Abrechnungen und Rechnungen unverzüglich, längstens jeder innerhalb von zwei (2) Wochen nach der Abrechnung oder Rechnung geltend zu machen. Andernfalls gilt die Abrechnung oder Rechnung als genehmigt.

5. Datenschutz und sonstige Bestimmungen

5.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

5.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von commumee.

5.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht beeinträchtigt. Die Vertragsparteien verpflichten sich unwirksam gewordene oder werdende Bestimmungen innerhalb von 14 Tagen nach Kenntniserlangung der Unwirksamkeit durch solche wirksamen Bestimmungen, die die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksam gewordenen Bestimmungen nahe kommen, zu ersetzen.

5.4 Veranstalter und Teilnehmer nehmen zur Kenntnis und stimmen zu, dass commumee oder von commumee beauftragte Dritte Personen jederzeit zum Zwecke der Administration, des Missbrauchsschutzes, einer Prüfung der Systemintegrität, der Systemerweiterung oder -verbesserung, der Wartung oder sonstiger administrativer, technischer oder sicherheitsrelevanter Tätigkeiten Zugriff auf die in commumee gespeicherten Daten nehmen können.

5.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbestimmungen werden durch die Datenschutzbedingungen ergänzt. Diese sind unter www.commumee.de/datenschutz elektronisch abrufbar.

5.6 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, kann der Veranstalter sämtliche Erklärungen gegenüber commumee per E-Mail oder Post übermitteln. commumee kann dem Veranstalter oder Teilnehmer sämtliche Erklärungen per E-Mail an die in commumee hinterlegte E-Mail-Adresse senden. Die E-Mail-Adresse kann selbständig im System von commumee aktualisiert werden.